Werden Sie Teil einer Investorengemeinschaft
Eine Investorengemeinschaft/Bauherrengemeinschaft (mindestens 2 Personen) sollte 20 Personen nicht übersteigen, da der Verwaltungsaufwand bei größeren Gesellschaften aus dem Ruder laufen kann. Eine Größe ab 5 Personen sollte jedoch sein, da bei Ausfall eines Einzelnen, die Bauherrengemeinschaft als Gesamtschuldner haftet und in der Lage sein muss, die Anteile zu übernehmen, sollte kein sofortiger Käufer vorhanden sein. Grundsätzlich ist das Risiko bei (insbesondere bei sozialen) Vermietungsobjekten als sehr gering einzustufen, da auch bei Ausfall eines einzelnen Mitgliedes, die Mieteinnahmen die Finanzierung decken. Die Gründung einer Gesellschaft (die GbR ist die meistgenutzte Rechtsform) und ein sicheres Vertragswerk sind Grundvoraussetzungen. In einer Investorengemeinschaft sind Sie gegenüber einer Genossenschaftseinlage: Im Grundbuch eingetragener Mitbesitzer einer Immobile und Teilhaber am Wertzuwachs.
Vorteile: Auch Kleinanleger haben hier die Möglichkeit, ihr Kapital in Wohneigentum anzulegen und zu vermehren. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass man bei späterer Einzelfinanzierung einer Renditeimmobilie, bereits Erfahrungen in der Vermietung vorweisen kann. Auch das (sehr geringe) Mietausfallrisiko lastet hier verteilt auf allen Schultern.
In Anspruchsnahme zinsgünstiger (KfW), oder zinsfreier Finanzierung (NBank).
Bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit (KfW und NBank).
Tilgungsfrei bis zu 5 Jahren mit KfW-Finanzierung und bis zu 35 Jahren bei NBank-Finanzierung.
Steuerliche Abschreibung auf 33 Jahre.
Der eigene Miteigentumsanteil kann größer oder kleiner als bei anderen Mitgliedern der Gemeinschaft sein. An diesem Anteil orientiert sich dann letztlich die Höhe der Kosten, die jedes einzelne Mitglied am Ende zu tragen hat - aber ebenso der Besitz- & Gewinnanteil.
Erst alle Förder- & Steuervorteile nutzen, die Finanzierung über die Mieteinnahme decken und danach selbst eine Wohneinheit beziehen. Die Selbstnutzung einer Wohneinheiten, nach Beendigung der Finanzierung, kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden!
Gern unterstützen wir Sie mit unseren Kontakten bei der Gründung einer Investorengemeinschaft, oder vermitteln Ihnen eine bestehende Gesellschaft.
Achtung - nur für Investoren von gewerblichen Versorgungsflächen und/oder mehreren Wohneinheiten zur Vermietung! Damit Sie Ihre Gesamtrendite positiv beeinflussen können, bieten wir Ihnen den zusätzlichen Erwerb von Ferienwohnungen an.